EU-KI-Verordnung: Zeitplan und Vorbereitung für Industrieunternehmen
Diese Seite ist keine Rechtsberatung
Die folgenden Daten und Artikelnummern stammen aus der geltenden Fassung; in welche Klasse Ihr System fällt, bestimmt Ihre Rechtsberatung. Zuletzt geprüft: 27. Oktober 2026.
Zeitplan
| Datum | Was gilt ab dann |
|---|---|
| In Kraft | Verbotene Praktiken und Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) |
| 2. August 2026 | Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse des KI-Büros und der nationalen Behörden; Transparenzpflichten nach Artikel 50 |
| 2. Dezember 2026 | Ende der Übergangsfrist nach Artikel 50(2) für generative Systeme, die vor August 2026 im Markt waren |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (Artikel 6(2)) |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (Artikel 6(1)) |
| 2. August 2030 | Hochrisiko-Systeme im Einsatz bei Behörden |
Die Hochrisiko-Termine wurden mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus, in Kraft seit 27. Juli 2026) verschoben. Quellen mit dem alten Datum — 2. August 2026 — sind weiterhin im Umlauf; prüfen Sie, welche Fassung Sie vor sich haben.
Die Unterscheidung, auf die es in der Industrie ankommt: Anhang I oder Anhang III
KI, die Sicherheitsbauteil eines Produkts nach Produktsicherheitsrecht ist — Maschinen, Aufzüge, Druckgeräte —, fällt unter **Anhang I**, Termin 2. August 2028. Anwendungen wie Personalauswahl, Kreditwürdigkeit oder Betrieb kritischer Infrastruktur fallen unter **Anhang III**, Termin 2. Dezember 2027. Für einen Hersteller sind das acht Monate Unterschied in der Vorbereitungszeit.
Was technisch vorzubereiten ist
- Technische Dokumentation und Daten-Governance: womit und in welchen Grenzen wurde das Modell trainiert
- Protokollierung: welche Eingabe hat wann welche Ausgabe erzeugt
- Menschliche Aufsicht: wo lässt sich eine Entscheidung anhalten, und durch wen
- Messung von Genauigkeit und Robustheit: welcher Testsatz, welche Schwelle, welche Abweichung schlägt Alarm
- Transparenz: weiß die Nutzerin, dass sie mit KI spricht, sind erzeugte Inhalte gekennzeichnet
Unser Teil davon
Dies ist keine Leistungsseite. Wir bauen das technische Gegenstück dieser fünf Punkte: Messung und Testsätze beschreibt *KI-Genauigkeit messen*, Protokollierung und Überwachung *Modellüberwachung und LLMOps*, Datengrenze und Autorisierung *On-Premise- und Private-Cloud-Betrieb*. Die rechtliche Einstufung ist nicht unsere Arbeit; die Nachweisschicht zu bauen, sobald die Einstufung steht, schon.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 — KI-Verordnung
- Verordnung (EU) 2026/1744 — Änderungsverordnung zu den Hochrisiko-Terminen (Digital Omnibus)
- Europäische Kommission, Seite zur Durchsetzung der KI-Verordnung
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