EU-KI-Verordnung: Zeitplan und Vorbereitung für Industrieunternehmen

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Die folgenden Daten und Artikelnummern stammen aus der geltenden Fassung; in welche Klasse Ihr System fällt, bestimmt Ihre Rechtsberatung. Zuletzt geprüft: 27. Oktober 2026.

Zeitplan

DatumWas gilt ab dann
In KraftVerbotene Praktiken und Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)
2. August 2026Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse des KI-Büros und der nationalen Behörden; Transparenzpflichten nach Artikel 50
2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist nach Artikel 50(2) für generative Systeme, die vor August 2026 im Markt waren
2. Dezember 2027Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (Artikel 6(2))
2. August 2028Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (Artikel 6(1))
2. August 2030Hochrisiko-Systeme im Einsatz bei Behörden

Die Hochrisiko-Termine wurden mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus, in Kraft seit 27. Juli 2026) verschoben. Quellen mit dem alten Datum — 2. August 2026 — sind weiterhin im Umlauf; prüfen Sie, welche Fassung Sie vor sich haben.

Die Unterscheidung, auf die es in der Industrie ankommt: Anhang I oder Anhang III

KI, die Sicherheitsbauteil eines Produkts nach Produktsicherheitsrecht ist — Maschinen, Aufzüge, Druckgeräte —, fällt unter **Anhang I**, Termin 2. August 2028. Anwendungen wie Personalauswahl, Kreditwürdigkeit oder Betrieb kritischer Infrastruktur fallen unter **Anhang III**, Termin 2. Dezember 2027. Für einen Hersteller sind das acht Monate Unterschied in der Vorbereitungszeit.

Was technisch vorzubereiten ist

  • Technische Dokumentation und Daten-Governance: womit und in welchen Grenzen wurde das Modell trainiert
  • Protokollierung: welche Eingabe hat wann welche Ausgabe erzeugt
  • Menschliche Aufsicht: wo lässt sich eine Entscheidung anhalten, und durch wen
  • Messung von Genauigkeit und Robustheit: welcher Testsatz, welche Schwelle, welche Abweichung schlägt Alarm
  • Transparenz: weiß die Nutzerin, dass sie mit KI spricht, sind erzeugte Inhalte gekennzeichnet

Unser Teil davon

Dies ist keine Leistungsseite. Wir bauen das technische Gegenstück dieser fünf Punkte: Messung und Testsätze beschreibt *KI-Genauigkeit messen*, Protokollierung und Überwachung *Modellüberwachung und LLMOps*, Datengrenze und Autorisierung *On-Premise- und Private-Cloud-Betrieb*. Die rechtliche Einstufung ist nicht unsere Arbeit; die Nachweisschicht zu bauen, sobald die Einstufung steht, schon.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 — KI-Verordnung
  • Verordnung (EU) 2026/1744 — Änderungsverordnung zu den Hochrisiko-Terminen (Digital Omnibus)
  • Europäische Kommission, Seite zur Durchsetzung der KI-Verordnung

Zuletzt aktualisiert:

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